Steuerberatung

Wir erstellen Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen für Betriebe sämtlicher Rechtsformen sowie für natürliche Personen und besprechen diese – nach Bedarf – persönlich nach Fertigstellung. Für Kapitalgesellschaften und diesen nach dem HGB gleichgestellten Personengesellschaften übernehmen wir auf Wunsch die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung des Jahresabschlusses.
In Steuerangelegenheiten führen wir für unsere Mandanten – gegebenenfalls auch für Kollegen – Verfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof. Wir erstellen bzw. prüfen Jahresabschlüsse und fertigen Steuererklärungen für Unternehmen sowie für Privatpersonen.
Bei Betriebsprüfungen der Finanzbehörden sowie bei Prüfungen der Sozialversicherungsträger wirken wir auf Seiten unserer Mandanten mit. Unseren Mandanten bieten wir die komplette Abwicklung der Finanzbuchführung sowie der Lohnbuchführung an.
Wir unterstützen unsere Mandanten beim Aufbau und der Organisation einer eigenen internen Finanz- und Lohnbuchführung.

Rechnungswesen und Controlling sind Eckpfeiler jedes Unternehmens. Ob diese Prozesse von Ihnen selbst durchgeführt und von uns begleitet werden oder wir Ihr gesamtes Aufkommen übernehmen, entscheiden Sie.
Gerne betreuen wir Sie auch beim Aufbau bzw. der Umstellung Ihrer Unternehmensprozesse. Gerade durch unsere Erfahrung bei der Jahresabschlussprüfung von mittelständigen Unternehmen können wir Sie gezielt unterstützen, Ihre Prozesse im Bereich der Rechnungslegung schlank und erfolgsgerichtet zu optimieren.

Das deutsche Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht mit seiner hohen Anzahl von Regelungen erfordert genaueste Kenntnisse, um Fehler und damit resultierende Konsequenzen wie Strafverfahren oder steuerliche Nachteile zu vermeiden. Auch für Fragen der Betriebsnachfolge oder Änderung der Rechtsform kommt der Beachtung des Steuerrechts eine große Bedeutung zu.

Die Erstellung Ihres Jahresabschlusses oder Ihrer Gewinnermittlung ist bei uns in guten Händen. Wir erstellen für Sie eine optimierte Steuerbilanz und geben Ihnen mit unserem Erläuterungsbericht zum handelsrechtlichen Jahresabschluss das richtige Werkzeug an die Hand, damit Sie zum Beispiel bei Ihrer Bank Ihre Ziele bestmöglich erreichen.

Gerne übernehmen wir die Abwicklung Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung mit neuester Technik, so dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Ihre Steuererklärungen werden von uns komplett digital verarbeitet und an das Finanzamt weitergeleitet, so dass für Sie der Zeitaufwand geringst möglich wird.

RECHTSBERATUNG

Wir beraten Sie in allen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Erbrecht sowie Immobilienrecht. Hier finden Sie eine Übersicht über Schwerpunkte unserer juristischen Tätigkeit.

Wir analysieren und optimieren Ihre gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Verhältnisse. Egal, ob Sie einen Verkauf, die Übergabe an die nächste Generation oder nur die Vereinfachung der gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse anstreben. Wir setzen Ihre Pläne um. Und haben dabei immer das steuerlich beste Ergebnis im Blick.
Umfassende Betreuung bei Schenkungen, (Spezial-) Testamenten (Unternehmer, Geschiedene), Unternehmensnachfolgen sowie im Erbfall. Auf Wunsch stehen wir auch als Testamentsvollstrecker zur Verfügung. Oder beraten Sie als Familienmitglied umfassend, sollten Sie dieses Amt übernommen haben.
Ob unliebsame Mitgesellschafter, problematische Geschäftsführer, scheidungsbedingte Auseinandersetzungen oder sonstige gesellschaftsrechtliche Probleme: Mit unserem gesellschaftsrechtlichen Sachverstand helfen wir Ihnen auch in streitigen Situationen. Dabei versuchen wir immer, einvernehmliche Lösungen herbeizuführen. Wir können aber auch gut streiten!
Beim Kauf oder dem Verkauf einer Immobilie begleiten wir Sie ebenso wie beim Abschluss von Miet- oder Pachtverträgen. Kommt es zu Streitigkeiten aus solchen Verträgen, vertreten wir Sie kompetent gegenüber Ihrem Gegner.
Regelungen für den Todesfall werden häufig als unangenehme Aufgaben verdrängt. Dabei führen gut gestaltete Testamente zu einem Mehr an Lebensqualität, lebt man doch danach in der Gewissheit, sein Haus bestellt zu haben.
Im Gegensatz zu einem schlichten Verkauf eines Unternehmens beispielsweise aus Altersgründen stellen sich bei der Unternehmensnachfolge spezielle Probleme.
Das deutsche Steuerrecht mit seiner hohen Anzahl von Regelungen fordert genaueste Kenntnisse, um Fehler und daraus resultierende Konsequenzen wie Strafverfahren oder “problematische” Betriebsprüfungen zu vermeiden. Auch für Fragen der Betriebsnachfolge oder Änderungen von Rechtsformen kommt der Beachtung des Steuerrechts eine große Bedeutung zu.
Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung im Gesellschaftsrecht. Das kann bei der Gründung Ihres Unternehmens, den ersten Wachstumsphasen, schwierigen Restrukturierungen in schwächeren Phasen oder einem Verkauf sein. Und sollte die Unternehmensform nicht mehr passen: Auch bei Verschmelzungen, anderen Umwandlungen oder (internationalen) Sitzverlegungen stehen wir an Ihrer Seite. Ein weiterer Vorteil: Die steuerlichen Folgen können wir aus einer Hand beurteilen und berücksichtigen.
Wer kennt das Problem nicht: Man fühlt, dass die gesellschaftsrechtlichen Regelungen nicht (mehr) den aktuellen Anforderungen des Unternehmens gerecht werden. Die Haftungssituation ist beunruhigend oder zumindest nicht befriedigend geregelt. Nach umfassender Analyse können wir Ihnen aus einer Hand die richtige Organisationsform vorschlagen – und auch die Transformation umsetzen.
Sie haben Fragen zur rechtlichen Absicherung bei krankheits- oder altersbedingter Handlungsunfähigkeit? Wir helfen mit einer individuell auf Ihre Situation abgestellten Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Wir beraten und unterstützen auch gerne unsere Berufskollegen bei komplexeren Betriebsprüfungen, Einspruchsverfahren und finanzgerichtliche Streitigkeiten. Auch bei Umwandlungsfällen, Selbstanzeigen oder Übertragungen von Pensionszusagen helfen wir gerne. Mandantsschutz ist dabei selbstverständlich.

WIRTSCHAFTSPRÜFUNG

Die Vorschriften zur Aufstellung von Jahresabschlüssen werden seit Jahren zunehmend dichter. Regelmäßige neue EU-Vorschriften wirken sich auch in deutschen Vorschriften zur Rechnungslegung aus.
Die im öffentlichen Interesse vorzunehmenden Jahresabschlussprüfungen mittlerer und großer Unternehmen zählen zu den Kernaufgaben der Wirtschaftsprüfer. Daneben wurden diesen im Laufe der Zeit eine Menge weiterer Prüfungsaufgaben gesetzlich als Vorbehaltsaufgaben übertragen. Durch unsere erfolgreiche Teilnahme an der Qualitätskontrolle des Berufsstandes (peer review) sind wir berechtigt, bis auf bestimmte Sonderfälle alle Vorbehaltsaufgaben eines Wirtschaftsprüfers zu übernehmen.

Unsere Leistungen

  • Jahresabschlussprüfungen nach HGB (gesetzliche und freiwillige)
  • Jahresabschlussprüfungen nach IFRS (gesetzliche und freiwillige)
  • Konzernabschlussprüfungen
  • Prüfungen nach KWKG und EEG
  • Prüfungen nach der Verpackungsverordnung und dem Dualen System
  • Gutachten zu Bilanzierungsfragen für Mandanten oder Gerichte
  • Gutachten zur Frage von Überschuldungen

TRANSAKTIONSBERATUNG

Wenn Sie als Unternehmer etwas „unternehmen“ wollen, das nicht unmittelbar zu Ihrem Kerngeschäft gehört, brauchen Sie die richtigen Berater. Dies gilt vor allem, wenn Sie andere Unternehmen kaufen und integrieren wollen. Dies gilt aber genauso, wenn Sie selbst Gesellschaftsanteile veräußern wollen oder Ihre Nachfolge planen.
Wir beraten Sie in diesen Projekten umfassend zu allen betroffenen Themen durch unsere trans­aktions­­erfahrenen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte; so werden alle Phasen der Transaktion optimal unterstützt. Schauen Sie sich unsere Erfolgsliste dazu an.

  • Analyse und Festlegung der Erfolgsfaktoren für die Transaktion
  • Auswahl und Screening potentieller Investoren oder Verkäufer
  • Direktansprache und vorvertragliche Regelungen
  • Bewertung des Unternehmens auf Basis der anerkannten Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung operativer und branchenbezogener Sondereffekte.
  • Liquiditätsanalyse
  • Planung der steuerlichen Auswirkungen der Transaktion
  • Preisverhandlungen
  • Innovative Kaufpreisgestaltungen
  • Projektmanagement der Transaktionsphasen
  • Vorbereitende Vertragsmaßnahmen
  • Due Diligence (Steuern, Rechnungswesen, Recht)
  • Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen
  • Kaufverträge
  • Arbeitsrechtliche Aspekte
  • Kommunikation (extern & intern)
  • Umsetzung der vertraglichen Regelungen
  • Integration (Buchhaltung, Rechnungswesen, Mitarbeiter, Organisation)
  • Earn-out – Kontrolle