Steuerberatung
Wir erstellen Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen für Betriebe sämtlicher Rechtsformen sowie für natürliche Personen und besprechen diese – nach Bedarf – persönlich nach Fertigstellung. Für Kapitalgesellschaften und diesen nach dem HGB gleichgestellten Personengesellschaften übernehmen wir auf Wunsch die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung des Jahresabschlusses.
In Steuerangelegenheiten führen wir für unsere Mandanten – gegebenenfalls auch für Kollegen – Verfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof. Wir erstellen bzw. prüfen Jahresabschlüsse und fertigen Steuererklärungen für Unternehmen sowie für Privatpersonen.
Bei Betriebsprüfungen der Finanzbehörden sowie bei Prüfungen der Sozialversicherungsträger wirken wir auf Seiten unserer Mandanten mit. Unseren Mandanten bieten wir die komplette Abwicklung der Finanzbuchführung sowie der Lohnbuchführung an.
Wir unterstützen unsere Mandanten beim Aufbau und der Organisation einer eigenen internen Finanz- und Lohnbuchführung.
RECHTSBERATUNG
Wir beraten Sie in allen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Erbrecht sowie Immobilienrecht. Hier finden Sie eine Übersicht über Schwerpunkte unserer juristischen Tätigkeit.
WIRTSCHAFTSPRÜFUNG
Die Vorschriften zur Aufstellung von Jahresabschlüssen werden seit Jahren zunehmend dichter. Regelmäßige neue EU-Vorschriften wirken sich auch in deutschen Vorschriften zur Rechnungslegung aus.
Die im öffentlichen Interesse vorzunehmenden Jahresabschlussprüfungen mittlerer und großer Unternehmen zählen zu den Kernaufgaben der Wirtschaftsprüfer. Daneben wurden diesen im Laufe der Zeit eine Menge weiterer Prüfungsaufgaben gesetzlich als Vorbehaltsaufgaben übertragen. Durch unsere erfolgreiche Teilnahme an der Qualitätskontrolle des Berufsstandes (peer review) sind wir berechtigt, bis auf bestimmte Sonderfälle alle Vorbehaltsaufgaben eines Wirtschaftsprüfers zu übernehmen.
Unsere Spezialisierungen
- Jahresabschlussprüfungen nach HGB (gesetzliche und freiwillige)
- Prüfungen nach der Verpackungsverordnung und dem Dualen System
- Hilfestellungen und Gutachten zu Bilanzierungsfragen für Mandanten, Kollegen oder Gerichte
Was Sie von uns erwarten können
WICORA hat sich darauf spezialisiert Mandate aus dem Mittelstand direkt und unmittelbar in allen unternehmerischen Belangen zu betreuen. Dazu gehört bei uns auch der Prozess der Abschlussprüfung.
Hierfür arbeiten wir für Sie ausschließlich in festen Teams und betreuen Sie so durch Ihren festen Abschlussprüfer im gesamten Prozess. Herr WP / Stb Hilmar Benne ist als Jahresabschlussprüfungsmandant immer Ihr erster Ansprechpartner sowohl für Ihre Rechnungslegungsabteilung als auch für die Geschäftsleitung.
Soweit es mit den Berufsgrundsätzen des Wirtschaftsprüfers vereinbar ist, begleiten wir Sie bei der Optimierung der Prozesse zur Aufbereitung der Unterlagen und Datensätze für die Abschlussprüfung. Auch haben wir uns sowohl personell als auch technisch darauf spezialisiert aus Ihrer persönlichen Software zur Warenwirtschaft und oder Rechnungslegung die Daten optimal in unsere Prüfungssoftware zu transferieren. Hierfür haben wir einen Spezialisten in unserem Team, der die individuellen Prozesse bei Ihnen optimiert. Schließlich erreichen wir somit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit und Effizienz sowohl für Ihre als auch für unsere nachgelagerten Prozesse.
TRANSAKTIONSBERATUNG
Wenn Sie als Unternehmer etwas „unternehmen“ wollen, das nicht unmittelbar zu Ihrem Kerngeschäft gehört, brauchen Sie die richtigen Berater. Dies gilt vor allem, wenn Sie andere Unternehmen kaufen und integrieren wollen. Dies gilt aber genauso, wenn Sie selbst Gesellschaftsanteile veräußern wollen oder Ihre Nachfolge planen.
Wir beraten Sie in diesen Projekten umfassend zu allen betroffenen Themen durch unsere transaktionserfahrenen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte; so werden alle Phasen der Transaktion optimal unterstützt. Schauen Sie sich unsere Erfolgsliste dazu an.