Steuerberatung
Wir erstellen Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen für Betriebe sämtlicher Rechtsformen sowie für natürliche Personen und besprechen diese – nach Bedarf – persönlich nach Fertigstellung. Für Kapitalgesellschaften und diesen nach dem HGB gleichgestellten Personengesellschaften übernehmen wir auf Wunsch die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung des Jahresabschlusses.
In Steuerangelegenheiten führen wir für unsere Mandanten – gegebenenfalls auch für Kollegen – Verfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof. Wir erstellen bzw. prüfen Jahresabschlüsse und fertigen Steuererklärungen für Unternehmen sowie für Privatpersonen.
Bei Betriebsprüfungen der Finanzbehörden sowie bei Prüfungen der Sozialversicherungsträger wirken wir auf Seiten unserer Mandanten mit. Unseren Mandanten bieten wir die komplette Abwicklung der Finanzbuchführung sowie der Lohnbuchführung an.
Wir unterstützen unsere Mandanten beim Aufbau und der Organisation einer eigenen internen Finanz- und Lohnbuchführung.
Rechnungswesen und Controlling sind Eckpfeiler jedes Unternehmens. Ob diese Prozesse von Ihnen selbst durchgeführt und von uns begleitet werden oder wir Ihr gesamtes Aufkommen übernehmen, entscheiden Sie.
Gerne betreuen wir Sie auch beim Aufbau bzw. der Umstellung Ihrer Unternehmensprozesse. Gerade durch unsere Erfahrung bei der Jahresabschlussprüfung von mittelständigen Unternehmen können wir Sie gezielt unterstützen, Ihre Prozesse im Bereich der Rechnungslegung schlank und erfolgsgerichtet zu optimieren.
Das deutsche Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht mit seiner hohen Anzahl von Regelungen erfordert genaueste Kenntnisse, um Fehler und damit resultierende Konsequenzen wie Strafverfahren oder steuerliche Nachteile zu vermeiden. Auch für Fragen der Betriebsnachfolge oder Änderung der Rechtsform kommt der Beachtung des Steuerrechts eine große Bedeutung zu.
Die Erstellung Ihres Jahresabschlusses oder Ihrer Gewinnermittlung ist bei uns in guten Händen. Wir erstellen für Sie eine optimierte Steuerbilanz und geben Ihnen mit unserem Erläuterungsbericht zum handelsrechtlichen Jahresabschluss das richtige Werkzeug an die Hand, damit Sie zum Beispiel bei Ihrer Bank Ihre Ziele bestmöglich erreichen.
Gerne übernehmen wir die Abwicklung Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung mit neuester Technik, so dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Ihre Steuererklärungen werden von uns komplett digital verarbeitet und an das Finanzamt weitergeleitet, so dass für Sie der Zeitaufwand geringst möglich wird.
RECHTSBERATUNG
Wir beraten Sie in allen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Erbrecht sowie Immobilienrecht. Hier finden Sie eine Übersicht über Schwerpunkte unserer juristischen Tätigkeit.
WIRTSCHAFTSPRÜFUNG
Die Vorschriften zur Aufstellung von Jahresabschlüssen werden seit Jahren zunehmend dichter. Regelmäßige neue EU-Vorschriften wirken sich auch in deutschen Vorschriften zur Rechnungslegung aus.
Die im öffentlichen Interesse vorzunehmenden Jahresabschlussprüfungen mittlerer und großer Unternehmen zählen zu den Kernaufgaben der Wirtschaftsprüfer. Daneben wurden diesen im Laufe der Zeit eine Menge weiterer Prüfungsaufgaben gesetzlich als Vorbehaltsaufgaben übertragen. Durch unsere erfolgreiche Teilnahme an der Qualitätskontrolle des Berufsstandes (peer review) sind wir berechtigt, bis auf bestimmte Sonderfälle alle Vorbehaltsaufgaben eines Wirtschaftsprüfers zu übernehmen.
Unsere Leistungen
- Jahresabschlussprüfungen nach HGB (gesetzliche und freiwillige)
- Jahresabschlussprüfungen nach IFRS (gesetzliche und freiwillige)
- Konzernabschlussprüfungen
- Prüfungen nach KWKG und EEG
- Prüfungen nach der Verpackungsverordnung und dem Dualen System
- Gutachten zu Bilanzierungsfragen für Mandanten oder Gerichte
- Gutachten zur Frage von Überschuldungen
TRANSAKTIONSBERATUNG
Wenn Sie als Unternehmer etwas „unternehmen“ wollen, das nicht unmittelbar zu Ihrem Kerngeschäft gehört, brauchen Sie die richtigen Berater. Dies gilt vor allem, wenn Sie andere Unternehmen kaufen und integrieren wollen. Dies gilt aber genauso, wenn Sie selbst Gesellschaftsanteile veräußern wollen oder Ihre Nachfolge planen.
Wir beraten Sie in diesen Projekten umfassend zu allen betroffenen Themen durch unsere transaktionserfahrenen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte; so werden alle Phasen der Transaktion optimal unterstützt. Schauen Sie sich unsere Erfolgsliste dazu an.
- Analyse und Festlegung der Erfolgsfaktoren für die Transaktion
- Auswahl und Screening potentieller Investoren oder Verkäufer
- Direktansprache und vorvertragliche Regelungen
- Bewertung des Unternehmens auf Basis der anerkannten Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung operativer und branchenbezogener Sondereffekte.
- Liquiditätsanalyse
- Planung der steuerlichen Auswirkungen der Transaktion
- Preisverhandlungen
- Innovative Kaufpreisgestaltungen
- Projektmanagement der Transaktionsphasen
- Vorbereitende Vertragsmaßnahmen
- Due Diligence (Steuern, Rechnungswesen, Recht)
- Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen
- Kaufverträge
- Arbeitsrechtliche Aspekte
- Kommunikation (extern & intern)
- Umsetzung der vertraglichen Regelungen
- Integration (Buchhaltung, Rechnungswesen, Mitarbeiter, Organisation)
- Earn-out – Kontrolle